Rechtliches
Gewährleistung
Für alle Weine gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab der Lieferung.
Inhalt dieser Seite
Ihre Rechte in Kürze
- Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab der Lieferung.
- Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung bestand.
- Zuerst können Sie verlangen, dass wir den Mangel beheben oder die Ware austauschen; bei Wein ist das meist der Austausch gegen eine einwandfreie Flasche. Beides ist für Sie kostenlos.
- Ist das nicht möglich oder gelingt es nicht in angemessener Zeit, können Sie eine Preisminderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist, den Vertrag auflösen.
Gewährleistungsmitteilung der Europäischen Union
Die Europäische Union hat eine einheitliche Mitteilung festgelegt, die über die gesetzliche Gewährleistung informiert. Wir zeigen sie unverändert, so wie sie im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 steht.

Wortlaut der Mitteilung als Text
Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
nicht der Beschreibung entsprechen,
nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
1.Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
2.Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Wenn eine Flasche nicht in Ordnung ist
Melden Sie sich bitte bei uns, per E-Mail an shop@amicidelvino.at oder telefonisch unter +43 699 12000316. Nennen Sie uns Ihre Bestellnummer und beschreiben Sie kurz, was nicht stimmt; ein Foto hilft uns. Bitte bewahren Sie die Flasche auf, bis wir das weitere Vorgehen mit Ihnen geklärt haben.
Transportschäden
Ist ein Paket sichtbar beschädigt, lassen Sie sich den Schaden bitte bei der Zustellung bestätigen und melden Sie ihn uns möglichst rasch. So können wir ihn mit dem Transportunternehmen klären. Ihre Rechte aus der Gewährleistung hängen davon nicht ab.
Rechtsgrundlagen
In Österreich regelt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) die Gewährleistung, in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 434 ff. BGB). Wohnen Sie in einem anderen Land, gelten zusätzlich dessen zwingende Verbraucherschutzvorschriften, soweit sie für Sie günstiger sind.